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Teilnahmebedingungen und AGB

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Hiking-Days (nachfolgend auch „Veranstaltung/en“ genannt) der Kamischke Consulting GmbH, nachfolgend „Veranstalter“ genannt. 

 

2. Veranstalter

 

Veranstalter aller Hiking-Day-Veranstaltungen ist die Kamischke Consulting GmbH, Hauptstraße 89, 41372 Niederkrüchten, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Kamischke, Handelsregister: Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 23324.

 

3. Teilnehmer

 

Teilnehmer sind natürliche Personen, die am Hiking-Day teilnehmen. Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Unter 18-Jährige dürfen ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten kostenfrei auf der Veranstaltung begleiten, sofern dies im Vorfeld beim Veranstalter angemeldet wurde und ein gesonderter Haftungsverzicht vorliegt. Die Teilnahmebedingungen gelten auch für die minderjährigen Begleitpersonen. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigen sind dafür verantwortlich.   

 

4.  Anwendungsbereich

 

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag) zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter.

  2.  Die Anmeldung erfolgt online auf der Webseite des Veranstalter www.hiking-day.de. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ wird eine verbindliche Anmeldung zur ausgeschriebenen Veranstaltung aufgegeben. 

  3. Der Organisationsvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Interessierten eine E-Mail mit der Zahlungsbestätigung für die Anmeldung zum „Hiking-Day" schickt.

 

5. Leistung des Veranstalters

 

Der Veranstalter organisiert den Hiking-Day und führt diesen durch. Die Ausschreibung mit den aufgeführten Leistungen ist auf www.hiking-day.de ersichtlich und kann je nach Standort und Gegebenheiten unterschiedlich ausfallen. Das Konzept: bis zu 12 Stunden wandern in einer bestimmten Region, eine Verpflegungs-Station, inkl. Wasser und Verpflegung (keine Vollverpflegung) genannt Base-Camp, Sanitätsdienst, Steckenvorschläge und eine Urkunde mit den gesammelten Kilometern, liegt allen Hiking-Days - sofern nicht anders ausgeschrieben - zu Grunde.   

 

6. Gesundheit

 

  1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet im Vorfeld zu prüfen, ob sein körperlicher und mentaler Gesundheitszustand für die Veranstaltung angemessen ist und dies gegebenenfalls vorher ärztlich abklären zu lassen. Die Teilnahme erfolgt auf Risiko des Teilnehmers. 

  2. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass keine gesundheitlichen Risiken in Bezug auf die Teilnahme bestehen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von den Veranstaltungen auszuschließen, sofern der Verdacht besteht, dass die gesundheitliche Eignung eines Teilnehmers nicht oder nicht mehr gegeben ist.

  3. Der Teilnehmer bestätigt, dass ihm bewusst ist, jederzeit selbst den Hiking-Day beenden zu können.  

  4. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich auf der Veranstaltung angemessene Kleidung und Schuhe zu tragen, die dem Wetter und dem Streckenprofil entsprechen. Außerdem sich zu schützen vor äußeren Einflüssen wie Kälte, Nässe, Hitze, Dunkelheit und Verkehr. Zudem ausreichend zu trinken und sich zu verpflegen. 

7. Sicherheit

 

  1. Die Wanderstrecke darf frei gewählt werden. Somit gibt es keine Verkehrs-Sperrungen auf den möglichen Wanderrouten und der Teilnehmer ist verpflichtet sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten. Der Teilnehmer ist verpflichtet nur sichere, befestigte Wege zu nutzen und Entfernungen bzw. Höhenprofile zu wählen, die dem eigenen Fitness-Level entsprechen. 

  2. Ein Mobiltelefon gehört zur Pflichtausrüstung, um ggf. Hilfe rufen zu können. Auch die Akkukapazität, über die gesamte Dauer der Veranstaltung, muss sicher gestellt werden, beispielsweise durch eine „Powerbank“. 

  3. Gänzlich alleine zu wandern ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Idealerweise handelt der Teilnehmer nach dem Buddy-Prinzip und hat einen festen Wander-Partner, um sich gegenseitig abzusichern. Teilnehmer, die alleine an den Start gehen sind dazu verpflichtet wenigsten in der Nähe von anderen Teilnehmern zu wandern, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten.

  4. Empfohlen wird das Tracking über die Hiking-Day-App, die sowohl die Kilometer aufzeichnet, als auch den Standort übermitteln kann, was im Falle eines möglichen Rettungseinsatzes ein schnelleres Auffinden möglich macht. Auch ungewöhnlich lange Inaktivität kann bemerkt werden. Achtung: Technische Probleme des Gerätes oder der Software können unter Umständen dafür sorgen, dass die Funktionen eingeschränkt werden.  

  5. Den Anweisungen (vor und während des Events) des Veranstalters und dessen Personal ist in jedem Falle Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltungen stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von den Veranstaltungen auszuschließen bzw. diesen zu disqualifizieren.  

 

8. Haftungsbeschränkung

 

  1. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung aus. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, vorab selbstständig ihren gesundheitlichen Zustand zu überprüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko. Für Schäden oder Verletzungen, die durch andere Teilnehmende oder außenstehende Dritte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

  2. Sollte die Durchführung der Veranstaltung aus Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, unmöglich sein, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung aufgrund solcher Umstände vorzeitig abgebrochen werden muss. Der Veranstalter haftet nicht für Nichterfüllung oder Abweichungen bei der Leistungserbringung, sofern diese auf nicht zu vertretende Ereignisse zurückzuführen sind.

  3. Leistungen von Drittanbietern (Partner der Veranstaltung)
    a) Für Angebote, die durch Kooperationspartner erbracht werden, ist ausschließlich der jeweilige Partner verantwortlich. Der Veranstalter tritt hierbei lediglich als vermittelnde Instanz auf und übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt, Durchführung oder Qualität dieser Fremdleistungen.
    b) Ein etwaiger Vertrag über die Inanspruchnahme eines solchen Partnerangebots kommt direkt zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Eine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch den Veranstalter besteht nicht.

  4. Der Veranstalter haftet nicht für persönliche Gegenstände von Teilnehmern oder Zuschauern, die unentgeltlich zur Aufbewahrung überlassen wurden oder generell auf der Veranstaltung abhanden oder verloren gehen.

  5. Im Falle höherer Gewalt – wie etwa Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen, Terrorwarnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen – ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder abzuändern. In einem solchen Fall besteht weder Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte (z. B. Teilnahmegebühren) noch auf Ersatz weitergehender Schäden.

 

 9. Begrenzung der Haftung

 

Etwaige Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz oder den Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen unterliegen den Haftungsregelungen gemäß Punkt 8. dieser Teilnahmebedingungen.

 

10.  Rücktritt und Stornierung

 

  1. Kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzrecht
    Gemäß § 312g BGB besteht bei der Buchung von Veranstaltungen kein Widerrufsrecht. Eine Rückgabe oder ein Umtausch der Anmeldung ist daher ausgeschlossen.

  2. Veranstaltungen in Österreich
    Für Veranstaltungen, die in Österreich stattfinden, gilt ergänzend: Ein Rücktritt vom Vertrag ist gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG ausgeschlossen. Erscheint eine angemeldete Person aus Gründen, die weder dem Veranstalter noch beauftragten Dienstleistern zuzurechnen sind, nicht zur Veranstaltung oder erklärt die Person bzw. deren gesetzliche Vertretung eine Nichtteilnahme, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

  3. Allgemeine Regelungen für alle Veranstaltungen
    a) Erscheint ein ordnungsgemäß angemeldeter Teilnehmer nicht zum Start, entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Teilnahmegebühr – unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme.
    Die Übertragung der Anmeldung auf eine Ersatzperson ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall kann der ursprünglich angemeldete Teilnehmer eine geeignete Ersatzperson für dieselbe Veranstaltung benennen. Für die Bearbeitung dieser Umbuchung wird eine Gebühr in Höhe von 14,95 Euro erhoben. 

  4. Die Mitteilung über den Ersatzteilnehmer muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen.

 

11. Bild- und Tonrechte

 

  1. Im Rahmen der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder durch beauftragte Dritte Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Teilnehmenden sowie der Veranstaltung selbst erstellt werden. Diese Aufnahmen dürfen zu Dokumentations-, Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitszwecken sowohl online (z. B. Website, Social Media) als auch offline (z. B. Printprodukte) verwendet und veröffentlicht werden, ohne dass den abgebildeten Personen daraus ein Anspruch auf Vergütung entsteht.

  2. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Teilnehmern ausdrücklich mit der unentgeltlichen Nutzung und Veröffentlichung der im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Aufnahmen einverstanden, soweit keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

 

Wünscht ein Teilnehmer keine Veröffentlichung bestimmter Aufnahmen, kann dies vorab oder nachträglich unter Angabe der konkreten Inhalte schriftlich beim Veranstalter angezeigt werden. Eine vollständige Entfernung bereits veröffentlichter Inhalte kann technisch nicht in jedem Fall garantiert werden, wird jedoch im zumutbaren Rahmen angestrebt.

 

Bitte wenden Sie sich an datenschutz@hiking-day.de

 

12. Datenschutz

 

  1. Die im Rahmen der Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich für Zwecke der Veranstaltungsorganisation, -durchführung und -abwicklung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Dienstleister oder Partnerunternehmen) oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

  2. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters einsehbar.

  3. Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerruf einer gegebenen Einwilligung.

 

Bitte wenden Sie sich an datenschutz@hiking-day.de

 

13. Schlussbestimmungen

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland bzw. – bei Veranstaltungen in Österreich – österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.

  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Mönchengladbach

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